Was kostet eine Rechtsberatung?
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung hängen vom Umfang der gewünschten Unterstützung ab. Um Ihnen einen möglichst einfachen Einstieg zu ermöglichen, biete ich verschiedene Beratungsformate an:
Juristische Ersteinschätzung – 59 EUR inkl. MwSt.
Die juristische Ersteinschätzung richtet sich an Personen, die zunächst wissen möchten, ob ihr Anliegen rechtlich relevant ist und ob die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll erscheint.
In einem etwa 15-minütigen persönlichen Video- oder Telefongespräch erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung Ihres Falls sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Die Ersteinschätzung dient der groben Orientierung und erfolgt auf Grundlage der von Ihnen geschilderten Informationen. Eine umfassende Prüfung von Unterlagen oder eine vertiefte rechtliche Beratung sind nicht Gegenstand dieses Termins.
Gut zu wissen: Die Gebühr von 59 EUR wird bei einer späteren Mandatserteilung vollständig angerechnet.
Anwaltliche Erstberatung – 249,90 EUR inkl. MwSt. (Verbraucher)
Wenn Sie eine umfassende rechtliche Beratung wünschen, erfolgt eine ausführliche Besprechung Ihres Sachverhalts unter Berücksichtigung der relevanten Unterlagen. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung Ihres Falls, Informationen zu den rechtlichen Möglichkeiten sowie konkrete Handlungsempfehlungen.
Die Kosten einer Erstberatung für Verbraucher betragen gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) maximal 190,00 EUR netto. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 EUR netto sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Daraus ergibt sich ein Gesamtbetrag von 249,90 EUR brutto.
Für Unternehmen gilt diese Höchstgrenze nicht, hier liegen die Gebühren etwas höher. Die Gebühren für die Erstberatung können in den meisten Fällen auf die weitere Vertretung oder Beratung angerechnet werden.
Weitere außergerichtliche Beratung und Vertretung / Gerichtsverfahren
Wird nach der Erstberatung oder Ersteinschätzung eine weitergehende anwaltliche Tätigkeit erforderlich, richten sich die Gebühren grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Maßgeblich ist dabei in vielen Fällen der Gegenstandswert der Angelegenheit. Auch Honorarvereinbarungen können geschlossen werden. Die Gebühren im gerichtlichen Verfahren richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und sind Gegenstand gesetzlicher Vorgaben. Gerne bespreche ich diese Kosten ausführlich mit Ihnen.